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Taunus Investments GmbH
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15.09.2026 – Thomas Gundermann

Unternehmer verfügen häufig über freie Liquidität, die langfristig angelegt werden soll. Neben der Entscheidung über Anlageklassen (Aktien, Renten, etc.) und Form (Direktanlage oder Fonds), stellt sich die Frage, ob die Anlage im Privatvermögen oder innerhalb einer Kapitalgesellschaft (hier GmbH) erfolgen soll. Zentrale Punkte sind dabei steuerliche Unterschiede, die einen erheblichen Einfluss auf den langfristigen Vermögensaufbau haben. Je nach Kombination von Anlageklasse und -form, ergeben sich unterschiedliche Antworten.

Besteuerung Privatvermögen

Gewinne auf Wertpapieranlagen im Privatvermögen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls 8 % oder 9 % Kirchensteuer der Kapitalertragssteuer. Dies führt zu einer Gesamtbelastung von rund 28 % der Erträge. Die gesetzliche Teilfreistellung bei Aktienfonds für Privatanleger beträgt 30 %, sodass hier lediglich 70 % der Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne besteuert werden.

Besteuerung Betriebsvermögen (GmbH)

Im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (GmbH) gelten andere Regeln. Laufende Gewinne werden grundsätzlich mit 15 % Körperschaftssteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftssteuer sowie rund 15,75 % Gewerbesteuer belastet. Die Gesamtbelastung beträgt damit etwa 31 % und somit etwas mehr als im Privatvermögen. Allerdings bestehen weitreichendere Steuerbefreiungen, je nach Anlageklasse und -form. Darüber hinaus können Unternehmer einen höheren Betrag anlegen, indem sie die Abgeltungssteuer auf Ausschüttungen aus dem Betriebs- in das Privatvermögen in die Zukunft verlagern. Dies führt zu positiven Zinseszinseffekten.

Annahmen

Bei den nachfolgenden Vergleichen wird eine jährliche Aktienmarktrendite von 8 %, 6 % aus Kursgewinnen und 2 % aus Dividenden und Ausschüttungen, unterstellt. Die Rentenseite fließt mit jährlich 3 % Zinsen und Ausschüttungen ein. Die Anlage im Privatvermögen wird direkt um die Abgeltungssteuer gemindert, wohingegen die Anlage im Betriebsvermögen nach 10 Jahren in das Privatvermögen ausgeschüttet wird.

Vergleich Aktiendirektanlagen

Bei einer Direktanlage in Aktien im Privatvermögen unterliegen sämtliche Erträge vollständig der Abgeltungssteuer. Innerhalb einer GmbH sind zwar Dividenden steuerpflichtig, Veräußerungsgewinne aus Direktanlagen in Aktien hingegen zu 95 % steuerfrei. Die Steuerbelastung fällt dadurch deutlich geringer aus als im Privatvermögen. Dieser Vorteil ist desto größer, je höher Veräußerungsgewinne zum Gesamtertrag beitragen.

Vergleich Aktienfonds

Bei Aktienfonds im Privatvermögen greift die Teilfreistellung von 30 %, so dass Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne nur zu 70 % besteuert werden. Dadurch ergibt sich eine geringere Steuerbelastung als bei der Direktanlage in Einzelaktien. Innerhalb einer GmbH werden Ausschüttungen und Wertsteigerungen eines Aktienfonds zu 80 % von der Körperschaftssteuer und 40 % von der Gewerbesteuer freigestellt. Der Vorteil in Bezug auf die nahezu steuerfreien Veräußerungsgewinne bei Direktanlagen ist zwar geringer, aber immer noch besser als im Privatvermögen.

Vergleich Renten

Rentendirektanlagen oder -fonds im Privatvermögen unterliegen vollständig der Abgeltungssteuer. Eine Teilfreistellung besteht nicht. Gleiches gilt für Anlagen innerhalb einer GmbH. Dies beeinflusst die Nachsteuerrendite deutlich, so dass hier die Anlage im Privatvermögen vorteilhaft ist.

Resümee

Zusammenfassend zeigt sich, dass die steuerlichen Vorteile maßgeblich von der Anlageklasse und -form abhängen. Für Unternehmer bieten Direktanlagen in Aktien innerhalb einer GmbH erhebliche Vorteile. Etwas geringer gestalten sich diese Vorteile bei Aktienfonds. Für Renten ist die Anlage im Privatvermögen steuerlich zu bevorzugen. Natürlich sollten stets auch andere Aspekte, wie beispielsweise Liquiditätsbedarf, Anlagestrategie sowie haftungstechnische Fragen, berücksichtigt und eine steuerliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Diesen Beitrag finden Sie auch auf www.finanzwelt.de.

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